Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
1. Allgemeines/Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und der Dethloff & Hornung Ordo Novus GbR, Allersberg, Deutschland. Im Folgenden wird die Geschäftsbezeichnung „Ordo Novus“ der Dethloff & Hornung Ordo Novus GbR verwendet. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn diesen durch Ordo Novus nicht widersprochen wird.

1.2. Die folgenden Definitionen werden für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet: „Kunde“: Jede (juristische) Person, die mit Ordo Novus einen Vertrag abschließt oder an Ordo Novus ein Angebot übermittelt:

„Seminare“: Schulungen und Lehrgänge, die von Ordo Novus öffentlich angeboten werden. Daten, Veranstaltungsorte sowie Seminarinhalte sind auf der Webseite von Ordo Novus ausgeschrieben.

„Beratungsdienstleistungen“: Beratungsleistung, die von der Ordo Novus erbracht werden. Hierzu zählen auch Seminare, die auf den Kunden zugeschnitten sind und nicht für die Öffentlichkeit durchgeführt werden.

1.3. Sofern die AGB zwischen Ordo Novus und einem Kunden vertraglich vereinbart wurden, so gelten die AGB auch für sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Zusatzverträge.

1.4. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 

2. Beratungsdienstleistungen – Auftragserteilung, Beauftragung Dritter, Pflichten des Kunden, Reisekosten, Spesen, Abrechnungsintervall, Zahlungsbedingungen

2.1. Der Umfang und Erfüllungsort einer konkreten Beratungsdienstleistung wird im Einzelfall zwischen dem Kunden und Ordo Novus vertraglich vereinbart. Bei der Herstellung von Berichten, Analysen, Konzepten, Plänen, etc. ist Ordo Novus weisungsfrei. Für die Leistungserbringung wird Ordo Novus immer den nach ihrem freien Ermessen sachgerechten Arbeitsort wählen.

2.2. Ordo Novus ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch einen zur Erbringung der Dienstleistung qualifizierten Dritten erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Ordo Novus selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden.

2.3. Der Kunde sorgt dafür, dass alle Rahmenbedingungen bei der Erfüllung der sonstigen Dienstleistung an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Insbesondere wird der Kunde Ordo Novus einen Arbeitsplatz (Schreibtisch, Stuhl) sowie einen Internetzugang (LAN oder WLAN) und den elektronischen Zugang zu den notwendigen Kunden-Dokumenten zur Verfügung stellen. Der Kunde wird Ordo Novus auch über vorher durchgeführte und laufende Beratungen umfassend informieren, sofern diese für Ordo Novus oder die Erfüllung des Dienstleistungsauftrages relevant sind. Der Kunde sorgt dafür, dass Ordo Novus auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung der sonstigen Dienstleistung notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der sonstigen Dienstleistung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Ordo Novus bekannt werden.

2.4. Reisekosten werden nach Aufwand und mit entsprechendem Nachweis in Rechnung gestellt. PKW-Fahrten werden mit 50ct/ km (schnellste strecke Google Maps), Bahnfahrten erster Klasse, innereuropäische Flüge Economy-Class und Hotels mit bis zu 160 EUR/Nacht erstattet.,

2.5. Erbrachte Beratungsdienstleistungen werden, insofern nicht abweichend vereinbart, anteilig zum Monatsende in Rechnung gestellt.

2.6. Die Zahlungsfrist für Beratungsdienstleistungen beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto.

 

3. Seminare – Vertragsschluss, Anmeldung, Änderung und Absage, Zahlungsbedingungen

3.1. Anmeldungen von Kunden zu Ordo Novus Seminaren können schriftlich per Post, Telefax, E-Mail erfolgen. Anmeldungen von Kunden gelten als Vertragsangebot, welches durch Annahme von Ordo Novus zu einem Vertragsabschluss führt.

3.2. Teilnehmer können binnen 14 Tagen ab verbindlicher Anmeldung zu einem konkreten Termin des Seminars unentgeltlich ohne Angabe von Gründen eine Umbuchung zu einem anderen Termindurchführen. Dieses Recht zur Umbuchung gilt nicht, wenn zwischen der Umbuchung und dem ursprünglich gebuchten Termin weniger als 14 Tage liegen. Um die Umbuchung durchzuführen, muss der Teilnehmer Kontakt mit Ordo Novus über die E-Mail-Adresse hello@ordonovus.de nehmen.

3.3. Sollte der Lehrgang aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von Ordo Novus liegen, nicht stattfinden können, wie etwa durch Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Unruhen oder andere Fälle höherer Gewalt, wird dies den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt.
Gleiches gilt, wenn ein oder mehrere Experten aus unvorhersehbaren Gründen, wie etwa einer plötzlichen Erkrankung oder einem anderen dringenden Hinderungsgrund, die Veranstaltung nicht durchführen kann/können oder der Veranstaltungsort aufgrund technischer, infrastruktureller oder sonstiger Störungen unbenutzbar wird und es Ordo Novus nicht möglich ist, rechtzeitig einen Ersatz zu finden und anzubieten.

3.4. Ordo Novus hat das Recht, das Seminar auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl absagen. In diesem Fall erfolgt die Absage spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin des betroffenen Seminars, um den Teilnehmern Planungssicherheit zu gewährleisten.

 
4. Seminare – Leistungsumfang und Preise

4.1. Leistungsumfang

4.1.1. Ordo Novus bietet für Seminare folgenden Leistungen an, welche im Preis inbegriffen sind:
a) Vermittlung der Seminarinhalte gemäß Seminarbeschreibung
b) Alle erforderlichen Seminarunterlagen
c) Ausstellen einer persönlichen Teilnehmerurkunde nach abgeschlossenem Seminar.
d) Bei physisch stattfindenden Seminaren, die Bereitstellung der erforderlichen Materialien und Schulungsräume.

Alle sonstigen Kosten, wie etwa Fahrt- und Übernachtungskosten des Kunden, sind in dem Preis nicht inbegriffen. Die Kosten werden nur von Ordo Novus übernommen, wenn dies ausdrücklich, schriftlich und im Einzelfall mit dem Kunden bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.

4.1.2. Bei Seminaren sind nur jene Leistungen im Preis inbegriffen, die ausdrücklich zwischen Ordo Novus und dem Kunden bei Vertragsabschluss vereinbart werden.
4.2. Preise

4.2.1 Die Preise und Gebühren werden für Seminare bei Vertragsabschluss festgelegt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung des Kunden aktuellen Preisangaben auf der Webseite von Ordo Novus.

4.3. Die Zahlungsfrist für Seminare beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto. Der Teilnahmebeitrag ist in jedem Fall bis zum Beginn des gebuchten Seminars zu entrichten, auch wenn dadurch die Zahlungsfrist verkürzt wird. Ordo Novus behält sich vor, Kunden, die ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen sind, von Seminaren auszuschließen.
 
5. Haftung

5.1 Seminare und Beratungsdienstleistungen werden von qualifizierten Experten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Ordo Novus übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Seminarunterlagen und die Durchführung des Seminars oder der erbrachten Beratungsdienstleistungen.

5.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Ordo Novus keine Verantwortung für Unfälle, die sich auf dem Weg des Kunden zum und vom Seminarort ereignen, übernimmt. Als Seminarort gilt jeder Ort, an dem Ordo Novus gemeinsam mit dem Kunden Aktivitäten, welcher Art auch immer, entfaltet. Handelt es sich dabei um Seminarräume in einem Gebäude, so beginnt und endet der Weg des Kunden am allgemeinen Eingang zu den Seminarräumen.

5.3. Die Gesamthaftung von Ordo Novus für alle Ansprüche, Schäden und Entschädigungen, unabhängig von der Art des Anspruchs, überschreitet nicht den höchsten Betrag der Vergütung, die für die spezifischen Leistungen, die dem Anspruch zugrunde liegen, gezahlt oder geschuldet werden.

5.4. Ordo Novus haftet auf Schadensersatz nur bei Verschulden. Die Haftung von Ordo Novus auf Schadensersatz, insbesondere wegen Pflichtverletzung, Verzögerung der Leistung oder nicht bzw. nicht wie geschuldet erbrachter Leistung, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch Ordo Novus oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen; in diesem Fall ist die Haftung der Ordo Novus auf den vertragstypischen und voraussehbaren unmittelbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Ordo Novus zu vertreten hat, oder bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.5 In keinem Fall haftet Ordo Novus für Beträge für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, vertragliche Ansprüche Dritter, Sachschäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden oder Strafschadenersatz, selbst wenn solche Schäden vorhersehbar waren.

5.6. Soweit der Schadensersatzanspruch Ordo Novus gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
6. Preise, Rechnungslegung, Verzugszinsen, Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

6.1. Alle Preise und Gebühren gelten in Euro, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2. Ordo Novus ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Ordo Novus einverstanden.

6.3. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist Ordo Novus berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe geltend zu machen.
 
7. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen einer Leistungserbringung von Ordo Novus dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Unternehmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf von Ordo Novus bereitgestellten Unterlagen dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, dürfen nicht ohne das Einverständnis von Ordo Novus kopiert oder anderweitig genutzt werden. Kunden dürfen, die von Ordo Novus bereitgestellten Unterlagen nur in unverändertem Zustand zum Zwecke der privaten Vorführung nutzen. Alle Rechte vorbehalten.
 
8. Referenznennung

Kunden, die nicht nur an Seminaren teilgenommen haben, dürfen von Ordo Novus als Referenz genutzt werden. Ordo Novus hat das zeitlich unbegrenzte Recht, den Firmennamen des Kunden sowie dessen Firmenlogo auf seiner Website, in anderen Medien sowie in Geschäfts-/Marketingunterlagen als Referenz und Hinweis auf die Geschäftsbeziehung zu nutzen. Weitere Details des jeweiligen Kundenprojekts werden nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung des Kunden veröffentlicht. Dieses Recht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Kunden schriftlich widerrufen werden.
 

9. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung von Ordo Novus ist in der aktuellen Fassung auf der Webseite von Ordo Novus (https://www.ordonovus.de/datenschutzerklaerung) abrufbar und gilt wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Ordo Novus.
 
10.Rechtswahl und Gerichtsstand  

10.1. Es gilt deutsches Recht.

10.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Nürnberg.
Ordo Novus ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
 
11. Schlussbestimmungen

11.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
11.2. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
 
Stand: 16.04.2025